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Kontakt
Lange Malterse 18 · 44795 Bochum

ABC

AGs

Arbeitsgemeinschaften im Schuljahr 2026/27

Englisch
Leitung: Frau Lüttge
Jahrgang: 3. Jahrgang

Garten
Leitung: Frau Stawars/Frau Blänkner
Jahrgang: 1. und 3. Jahrgang

Handball
Leitung: Frau Klinge
Termin: Fr., 14.30-16.00 Uhr
Jahrgang: 2./3. Jahrgang

iPad-AG
Leitung: Herr Ginsberg

Musik
Leitung: Herr von der Linde
Termin: Do, 14.00 – 15.00 Uhr
Jahrgang: 2. – 4. Jahrgang

Pausenengel
Leitung: Frau Stawars
Jahrgang: 4. Jahrgang

Programmier-AG
Leitung: Frau Grashoff

Schwimmen
Leitung: Herr Herzog
Termin: Mi., 14.00-15.00 Uhr
Jahrgang: 3./4. Jahrgang

Theater
Leitung: Herr Becker
Termin: Mi, 14.00 – 15.00 Uhr
Jahrgang: 2. – 4. Jahrgang

Volleyball
Leitung: Frau Berghoff
Termin: Di, 14.00-15.00 Uhr
Jahrgang: 3./4. Jahrgang

Anmeldung

Alle Kinder, die zum 1. August eines Jahres schulpflichtig werden, müssen von ihren Eltern bis spätestens zum 15. November des Vorjahres an einer Grundschule angemeldet werden.

Vor der Einschulung ist eine schulärztliche Untersuchung verpflichtend. Sie erhalten dazu eine Einladung vom Gesundheitsamt. Die schulärztliche Untersuchung überprüft den Entwicklungsstand und die gesundheitliche Leistungsfähigkeit Ihres Kindes, einschließlich der Sinnesorgane.

Die Schulleitung informiert und berät Sie außerdem

  • zur vorzeitigen Einschulung Ihres Kindes sowie
  • zur möglichen Teilnahme an einem vorschulischen Sprachförderkurs im Rahmen der Sprachstandsfeststellung.
Beurlaubung

Eine Beurlaubung vom Unterricht oder von Schulveranstaltungen ist nur aus wichtigen Gründen möglich.

Der Antrag muss rechtzeitig (in der Regel ein bis zwei Wochen vorher) schriftlich über die Klassenleitung bei der Schulleitung gestellt werden. Bitte fügen Sie einen entsprechenden Nachweis für den Grund der Beurlaubung bei.

Wichtiger Hinweis!

Beurlaubungen unmittelbar vor oder nach den Ferien werden nur in besonders dringenden Ausnahmefällen genehmigt!

Dauer der Grundschulzeit

Der Besuch der Grundschule dauert in der Regel vier Jahre. Diese Regeldauer soll um nicht mehr als ein Jahr überschritten werden.

Die Schuleingangsphase (Klasse 1 und 2)

Die Klassen 1 und 2 bilden gemeinsam die sogenannte Schuleingangsphase. Sie dauert in der Regel zwei Jahre, kann aber auch in einem oder drei Jahren durchlaufen werden. Ein drittes Jahr wird nicht auf die Schulpflicht angerechnet.

Der Unterricht findet überwiegend im Klassenverband statt.
Zusätzlich unterstützen wir die Kinder durch gezielte Förderangebote.
Zur Erweiterung der individuellen Förderung führen wir an unserer Schule die Förderschiene durch.

In der Schuleingangsphase umfasst der Unterricht 21 bis 23 Wochenstunden.
Zu Beginn des Schuljahres gibt es in den ersten Wochen verkürzten Unterricht, damit sich die Kinder gut an den Schulalltag gewöhnen können. Die Klassenleitung informiert Sie rechtzeitig über die genauen Zeiten.

Die Klassen 1 und 2 bilden im Rahmen der Schuleingangsphase eine pädagogische Einheit. Der Leselehrgang ist z.B. erst mit Ende des 2. Schuljahres abgeschlossen. So erfolgt der Übergang von der ersten Klasse in die zweite Klasse ohne Versetzung.
Der Übergang in die Klassen 3, 4 und 5 beruht auf einer Versetzung.
Ein freiwilliger Rücktritt ist jederzeit im Schuljahr möglich, wenn er aus pädagogischer Sicht sinnvoll erscheint und von Eltern gewünscht wird.

Einschulung

Die Einschulung findet am zweiten Tag nach den Sommerferien statt:

Donnerstag, 02. September 2027 – 9:00 Uhr

Dieser Tag beginnt mit einem feierlichen Gottesdienst für Familien aller Religionen und Kulturen auf unserem Schulgelände (bei schlechtem Wetter in der Sporthalle).
Die Teilnahme ist freiwillig. Alle Anfangszeiten werden in einer gesonderten Einladung bekannt gegeben.

Elternmeinungen

„Sie werden es nicht bereuen!“ So beendete Herr Zappalà unser erstes Telefongespräch, in dem ich ihm mitteilte, dass wir uns nach reiflicher Überlegung entschlossen hätten, unser erstes von 3 Kindern bei ihm anzumelden. Im Laufe der Jahre bevölkerten auch unsere beiden anderen Kinder die Sonnenschule. Und in der Rückschau können wir nur sagen: Wir haben es zu keinem Zeitpunkt bereut!

Schon der Empfang der Kinder bei der Einschulung verlief immer freundlich, warmherzig und fröhlich! Die Aufregung der Kinder (und auch der Eltern!) verflog im Nu…, wenn ihnen die Viertklässler ein Ständchen brachten und alle Kinder in „Tierklassen“ aufgeteilt wurden.

Alle Klassenlehrer unserer Kinder haben ihre Aufgabe stets mit Engagement und Leidenschaft erfüllt.

Unvergessen sind die Aufführungen aller Schulkinder mit dem Zirkus Lollipop, bei dem die Schüler zeigen konnten, was sie als Clowns, Conférenciers, in Akrobatik, Zauberei, Jonglage und Artistik so alles drauf haben…

Ein Höhepunkt für die Kinder war die alljährliche Fahrt zum Kettlerhof, bei der sie in Kleingruppen selbständig das Terrain erkunden durften. Eigenverantwortung wird auf jeden Fall an der Sonnenschule großgeschrieben. Somit werden sie auch sehr gut auf die weiterführenden Schulen vorbereitet.

Highlight für mich als Mutter waren stets die in der Adventszeit wöchentlich stattfindenden Adventsfeiern in der Turnhalle, für die die Kinder mit ihren Lehren Lieder und Theaterstücke einstudierten und zum Besten gaben. Auch kleine Soloauftritte stimmten die Kinder auf die Weihnachtszeit ein. Der mit Inbrunst vorgetragene Gesang „Dezemberzeit“ aller Klassen am Ende jeder Aufführung zeigte mir Jahr für Jahr, dass sich auch in unserer schnelllebigen Zeit die Kinder wie schon vor 100 Jahren auf das Christkind freuen, wenn man dieser Freude Raum und Zeit gibt.

Große Herausforderung der Sonnenschule besteht bestimmt in dem harmonischen Miteinander so vieler Nationen und Kulturen, ohne ihre eigene Identität zu verlieren. Aus unserer Sicht ist Herrn Zappalà und seinem Team in den vergangenen Jahren der interkulturelle Dialog sehr gut gelungen.

Unsere Kinder wurden in der Sonnenschule leistungsgerecht gefordert und gefördert, in ihrer Persönlichkeit weiterentwickelt und somit sehr gut auf die Herausforderungen der weiterführenden Schule vorbereitet.

Familie Schwarze

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Mein Name ist Manuela Strathmann. Ich kenne die Sonnenschule nun seit acht Jahren.

Mein Sohn besuchte zuerst diese Grundschule, danach dann meine Tochter.

Im Vorfeld muss ich sagen, dass die Sonnenschule, bevor mein Sohn schulpflichtig wurde, einen sehr „angekratzten“ Ruf genoss. Der Anteil der Schüler mit Migrationshintergrund war sehr hoch und auch das ganze Drumherum wurde immer „schlecht“ geredet.

Mein Sohn besuchte damals den Kindergarten Kinderarche, der sich direkt in unmittelbarer Nähe zur Schule befindet. Durch viele „Werbemaßnahme“ der Schule und den Rektor Herrn Zappalá haben wir uns entschlossen, uns selbst ein Bild zu machen. Die Schule kam sehr sympathisch bei uns an und wir entschlossen uns, Nick dort anzumelden.

Bei uns gab es jedoch ein kleineres Problem, denn unser Sohn war noch nicht schulpflichtig, aber durchaus schon schulreif (Aussage der Erzieherin des KG). Ich schilderte unser „Problem“ in der Sonnenschule und stieß auf offene Ohren. Nick wurde zum Einschulungstest eingeladen und auch angenommen. Ein leichtes Unwohlsein bekamen wir schon, denn er war noch nicht einmal fünf Jahre alt, als er den Test machte. Mit fünfeinhalb Jahren wurde er also eingeschult.

Die Sonnenschule stellte sich für uns als genau die richtige Grundschule heraus. Hier konnte Nick sich „fortbilden“ und sein Drang nach Informationen und Lernbegehren wurde richtig gestillt.

Meine Tochter Pia wurde regelkonform eingeschult. Sie war im Januar sechs geworden und auch für sie war es die völlig richtige Entscheidung.

Nach meinen Erfahrungen werden an der Sonnenschule alle Kinder sehr gut gefördert. Ob normaler guter Wissensstand, benötigter Förderbedarf oder auch die hochbegabten Kinder, allen wurde immer die bestmögliche Lernmöglichkeit geboten.

Die Kooperation zwischen Lehrern, Rektor und Eltern ist m. E. nach hervorragend. Ich konnte zu jederzeit, wenn nötig, Gespräche führen und wurde auch regelmäßig über den Stand der Lernentwicklung auf dem Laufenden gehalten.

Mit einem lachenden und einem weinenden Auge verlassen wir nun die Sonnenschule und begeben uns bestens vorbereitet für die weiterführende Schule auf den nächsten „Weg“.

Ich kann für uns sagen, dass unsere Kinder sich auf der Sonnenschule immer wohl gefühlt haben und sie sicherlich gerne an die Grundschulzeit zurück denken.

Juni 2015

Manuela Strathmann

Elternmitbestimmung

Auf der Grundlage des Schulmitwirkungsgesetzes (SchMG) haben Eltern an unserer Schule verschiedene Möglichkeiten, aktiv mitzuwirken und das Schulleben mitzugestalten.

Die Mitwirkung soll die Verantwortung der Eltern stärken und eine gute Zusammenarbeit zwischen Eltern, Schule und Kindern unterstützen.

Klassenpflegschaft

Die Klassenpflegschaft ist das zentrale Mitwirkungsgremium auf Klassenebene. Hier arbeiten die Erziehungsberechtigten und die Klassenleitung eng zusammen, um alle die Klasse betreffenden Angelegenheiten zu besprechen. Mitglieder sind die Eltern der Schülerinnen und Schüler. Die Klassenlehrerin bzw. der Klassenlehrer nimmt mit beratender Stimme teil.

Die Klassenpflegschaft ist an der Bildungs- und Erziehungsarbeit beteiligt. Mit Ausnahme der Leistungsbewertung berät sie unter anderem über:

  • Art und Umfang der Hausaufgaben
  • Durchführung von Leistungsüberprüfungen
  • Einrichtung von Arbeitsgemeinschaften
  • Schulveranstaltungen und Ausflüge
  • Einführung von Lernmitteln
  • Fragen des sozialen Miteinanders und Erziehungsschwierigkeiten

Zu Beginn jedes Schuljahres wählt die Klassenpflegschaft aus dem Kreis der Erziehungsberechtigten eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung. Diese vertreten die Interessen der Eltern und sind wichtige Ansprechpartner für die Klassenleitung und die Elternschaft.

Die Wahlen erfolgen in geheimer Abstimmung. Gewählt ist, wer die meisten Stimmen erhält. Bei Stimmengleichheit entscheidet eine Stichwahl.

Schulpflegschaft

Die gewählten Vorsitzenden der Klassenpflegschaften bilden – gemeinsam mit ihren Stellvertretungen (mit beratender Stimme) – die Schulpflegschaft. Diese vertritt die Interessen aller Eltern der Schule bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit, berät über wichtige Themen und wählt aus ihrer Mitte für die Dauer eines Schuljahres ebenfalls eine Vorsitzende bzw. einen Vorsitzenden sowie eine Stellvertretung.

Schulkonferenz

Aus der Schulpflegschaft werden Elternvertreterinnen und -vertreter in die Schulkonferenz gewählt. Die Schulkonferenz ist das wichtigste Mitwirkungsgremium der Schule. Hier arbeiten Eltern, Lehrkräfte und die Schulleitung zusammen. Gemeinsam werden grundlegende Entscheidungen zur Schulentwicklung, Organisation und Gestaltung des Schullebens getroffen.

Als gemeinsames Beschlussorgan hat die Schulkonferenz umfassende Aufgaben und Rechte. Sie berät, empfiehlt und entscheidet unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

  • Grundsätze der Erziehungs- und Bildungsarbeit
  • Schulprogramm und Schulentwicklung
  • Einführung von Lehr- und Lernmitteln
  • bewegliche Ferientage
  • Schulveranstaltungen und Projekte
  • Verwendung von finanziellen Mitteln

Die Schulkonferenz trägt dazu bei, dass Schule gemeinsam von allen Beteiligten gestaltet wird.

Elternsprechtag

Elternsprechtage finden in der Regel einmal pro Quartal statt – teils verbindlich, teils nach Bedarf.

Darüber hinaus stehen Ihnen die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische Personal nach Terminvereinbarung jederzeit für ein Gespräch zur Verfügung.

Erdnüsse

Wir sind eine nussfreie Schule!

Da wir gemeinsam mit Kindern unter einem Dach lernen, für die Nüsse eine lebensbedrohliche Gefahr darstellen, möchten wir Sie um Ihre Mithilfe bitten darauf zu achten, dass auch Ihr Kind keine nusshaltigen Produkte in die Schule bringt!

Dies ist besonders zur Weihnachts- und Karnevalszeit oder bei Klassenfeiern wichtig! (Flips, Snickers, …)

Erkrankungen

Wenn Ihr Kind krank ist und nicht am Unterricht teilnehmen kann, informieren Sie bitte umgehend die Klassenleitung.

Die Entschuldigung muss schriftlich über IServ erfolgen und den Grund für das Fehlen enthalten.

Meldepflichtige Krankheiten

Ansteckende Krankheiten wie z. B. Scharlach, Windpocken, Röteln, Krätze, Bindehautentzündung, Keuchhusten oder Läusebefall müssen der Schule umgehend gemeldet werden.

Förderverein

Vor einigen Jahren wurde der Förderverein „Sonnenschule Bochum e.V.“ von engagierten Eltern gegründet. Seitdem unterstützt er unsere Schule dort, wo zusätzliche Ideen, Projekte oder Anschaffungen den Schulalltag bereichern.

Frühstück

Die Kinder frühstücken vor Beginn der 3. Stunde gemeinsam im Klassenraum.

Bitte geben Sie Ihrem Kind ein ausgewogenes und gesundes Frühstück mit. Besonders geeignet sind Obst, Gemüse und Vollkornprodukte, da sie Energie für den Schulvormittag liefern. Süßigkeiten und zuckerhaltige Snacks sollten möglichst vermieden werden.

Das Frühstück sollte in einer Brotdose mitgebracht werden. Ebenso wichtig ist eine gut verschließbare Trinkflasche, damit Ihr Kind ausreichend trinken kann.

Seit dem Schuljahr 2024/25 wird die Gesundheitserziehung durch die Teilnahme am Programm „Schulobst NRW“ unterstützt. Jeden Montag und Mittwoch werden wir kostenlos mit Obst und Gemüse aus der Region beliefert. Dieses wird von fleißigen Eltern appetitlich für jede Klasse angerichtet.

Hitzefrei

Wird der Unterricht bei heißem Wetter durch hohe Temperaturen in den Schulräumen beeinträchtigt, entscheidet die Schulleitung , ob Schülerin*innen Hitzefrei gegeben wird.

In der Regel geschieht dies nach der 4. Stunde.

Die Klassenlehrer*innen benachrichtigen dann die Eltern über IServ.

Jekits

Die aktuellen Angebote und Unterrichtszeiten finden Sie hier.

Kennenlerntag

Die zukünftigen Lernanfänger haben die Möglichkeit, am „Kennenlerntag“ zusammen mit ihren Eltern zum ersten Mal Schulluft zu schnuppern.

Während die Kinder an einem Schulspiel teilnehmen, haben die Eltern die Möglichkeit, sich bei Kaffee und Kuchen kennen zu lernen.

Darüber hinaus besuchen die Kinder nach Absprache mit der Schule und den Kindergärten in kleinen Gruppen mit ihren Erzieherinnen den Unterricht in einem zweiten Schuljahr.

Läuse

Hat ein Kind unserer Schule Kopfläuse, kommt allen Eltern der betroffenen Klasse ein Informationsbrief zum Thema zu.

Lehrersprechzeiten

Die Lehrerinnen und Lehrer sowie das pädagogische Personal stehen den Eltern nach vorheriger Terminabsprache gerne für ein Gespräch zur Verfügung.

Terminanfragen können Sie über IServ direkt an den jeweiligen Lehrer oder die Lehrerin stellen.

Lob- und Warnsystem

Das Lob- und Warnsystem bietet den Schüler/innen einen Orientierungsrahmen im Hinblick auf das Beachten des Regelwerks und die Reflexion ihres eigenen Sozialverhaltens.

Motto des Monats

Jeder Monat steht bei uns unter einem sorgsam ausgewählten Motto, das uns dabei hilft als Gemeinschaft näher zusammen zu rücken und enger zusammen zu wachsen.

Notenschlüssel

Die Bewertung einer Lernzielkontrolle erfolgt nach einem Notenschlüssel. Der Notenschlüssel zeigt, wie viele Punkte welcher Note entsprechen.

Offene Ganztagsschule

Alle Informationen rund um unsere OGS finden Sie hier.

Schulordnung

Damit eine Gemeinschaft wächst und möglichst reibungslos funktionieren kann, braucht sie einen Orientierungsrahmen, der Verlässlichkeit, Sicherheit, Freiräume und auch Grenzen setzt.

Die Schulordnung der Sonnenschule bietet eine solche Orientierung und gilt für alle großen und kleinen Menschen, die sich in der Sonnenschule aufhalten. Die Schulordnung ist ebenso für den Aufenthalt in der Betreuung nach dem Unterricht gültig, da die OGS ein Teil der Sonnenschule ist.

Schulvereinbarung

Gemeinsam mit der Elternschaft haben wir eine Schulvereinbarung entwickelt. Diese wird allen Schulanfängerinnen und Schulanfängern sowie ihren Erziehungsberechtigten vorgestellt und erläutert.
Die Vereinbarung ist ein gemeinsames Bekenntnis aller Beteiligten – Schulleitung, Team der Sonnenschule, Eltern und Kinder. Sie enthält wichtige Regeln und Pflichten, beschreibt aber auch Maßnahmen und mögliche Konsequenzen bei Regelverstößen.
Durch die Unterschrift von Schulleitung, Erziehungsberechtigten und Kind entsteht eine verbindliche Grundlage für die gemeinsame Zusammenarbeit im Schulalltag.

In der Schulvereinbarung findet sich u.a. die Schulordnung der Sonnenschule:

Schwimmen

Die Schwimmerziehung beginnt an unserer Schule bereits im ersten Schuljahr im Rahmen einer Schwimm-AG mit dem Ziel der Wassergewöhnung.

Die Kinder des zweiten Schuljahres besuchen das Lehrschwimmbecken des nahe gelegenen Schwimmbades des SV Blau-Weiß.

Im dritten Jahrgang wird die Schwimmausbildung mit einer weiteren Differenzierung fortgeführt. Während die (Noch-)Nichtschwimmer weiterhin im Lehrschwimmbecken lernen, trainieren die Schwimmer im tiefen Wasser des Blau-Weiß.

Darüber hinaus bieten wir in Kooperation mit dem SV Blau-Weiß eine Schwimm-AG an.

Unterrichtszeiten

Gleitender Unterrichtsbeginn ist ab November 2026 um 7.40 Uhr: Die Kinder dürfen ab 7.40 Uhr in die Klassen und sich dort still beschäftigen oder unterhalten. Die Klassentüren bleiben offen. Auf jedem Flur ist mindestens eine Lehrkraft Ansprech- und zugleich Aufsichtsperson.

Der reguläre Unterricht beginnt um 7.55 Uhr.

1. Stunde 7.55  – 8.40 Uhr

2. Stunde 8.45  – 9.30 Uhr

Hofpause 9.30– 9.45 Uhr

Frühstück  9.45-10.00 Uhr

3. Stunde 10.00– 10.45 Uhr

4. Stunde 10.50  – 11.35 Uhr

Hofpause 11.35 – 11.50 Uhr

5. Stunde 11.50  – 12.35 Uhr

6. Stunde 12.40  – 13.25 Uhr

VERA

Informationen für Eltern der 3. Klassen zu VERA finden Sie hier.

Versicherung

Alle Schülerinnen und Schüler sind während schulischer Veranstaltungen sowie auf dem Weg zur Schule und nach Hause unfallversichert.

Der Versicherungsschutz gilt für alle Unfälle im Zusammenhang mit dem Schulbesuch, auch bei Schulwanderungen und Klassenfahrten.

Bitte melden Sie jeden Unfall auf dem Schulweg umgehend der Schule.

Haftpflichtschäden

Schäden, die Ihr Kind verursacht (z. B. auf dem Schulweg oder in der Schule), sind nicht über die schulische Unfallversicherung abgedeckt.
Das bedeutet: Verursacht Ihr Kind beispielsweise einen Schaden an fremdem Eigentum (z. B. ein beschädigtes Fahrrad oder eine zerbrochene Brille), muss dieser über Ihre private Haftpflichtversicherung geregelt werden.
Wir empfehlen daher dringend den Abschluss einer Familienhaftpflichtversicherung, sofern Sie diese noch nicht besitzen.

Zeugnisse

Im 1. und 2. Schuljahr erhalten die Kinder jeweils am Ende des Schuljahres ein Zeugnis. Im 1. Schuljahr enthält es noch keine Noten, sondern beschreibt die Lernentwicklung sowie das Arbeits- und Sozialverhalten.

Das Zeugnis am Ende der Klasse 2 (Versetzung in Klasse 3) enthält bereits Noten sowie Beschreibungen zum Lernstand und zum Arbeits- und Sozialverhalten.

Um die Kinder behutsam an Noten heranzuführen, werden an unserer Schule die Lernzielkontrollen im 2. Schuljahr (ab dem 2. Halbjahr) mit folgenden Bewertungsstufen in Worten versehen:
sehr gut – gut – befriedigend – ausreichend – nicht ausreichend.

Ab dem 3. Schuljahr erhalten die Kinder jeweils zum Halbjahr und zum Schuljahresende Zeugnisse.
In Klasse 3 werden Noten durch kurze Beschreibungen ergänzt.
Im 4. Schuljahr bestehen die Zeugnisse ausschließlich aus Noten.

Zensuren

Zensurenübersicht für Eltern und Schüler/Innen – 3. und 4. Jahrgang

Sehr gut – Note 1

Bedeutung für die Schüler:
Spitze! Prima! Klasse! Das hast du toll gemacht!

Bedeutung für die Eltern:
Überdurchschnittliche Leistung

Definition:
Die Note „sehr gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen in besonderem Maße entspricht.

Gut – Note 2

Bedeutung für die Schüler:
Du hast dich nur wenig vertan! Du hast alles verstanden!

Bedeutung für die Eltern:
Entspricht den Anforderungen in jeder Hinsicht

Definition:
Die Note „gut“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen voll entspricht.

Befriedigend – Note 3

Bedeutung für die Schüler:
Du hast es wohl verstanden, aber du hast dich noch einige Male vertan!

Bedeutung für die Eltern:
Durchschnittliche Leistung, frei von groben Fehlern

Definition:
Die Note „befriedigend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung im Allgemeinen den Anforderungen entspricht.

Ausreichend – Note 4

Bedeutung für die Schüler:
Du bist noch nicht sicher genug. Du hast es zwar verstanden, aber noch viele Fehler gemacht.

Bedeutung für die Eltern:
Leistungen entsprechen noch den Anforderungen

Definition:
Die Note „ausreichend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen noch entspricht.

Mangelhaft – Note 5

Bedeutung für die Schüler:
Du hast noch nicht alles verstanden, du musst ganz gut aufpassen und täglich gründlich üben!

Bedeutung für die Eltern:
Grundlagen sind vorhanden, aber mit Mängeln, die behoben werden müssen.

Definition:
Die Note „mangelhaft“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind und die Mängel in absehbarer Zeit behoben werden können.

Ungenügend – Note 6

Bedeutung für die Schüler:
Du hast es noch nicht verstanden. Lass es dir noch einmal erklären. Schau beim Schreiben und Rechnen genauer hin! Frage deine Lehrerin, was du üben sollst!

Bedeutung für die Eltern:
Leistungen sind unzureichend; Wiederholung und Übung sind unbedingt erforderlich.

Definition:
Die Note „ungenügend“ soll erteilt werden, wenn die Leistung den Anforderungen nicht entspricht und selbst die Grundkenntnisse so lückenhaft sind, dass die Mängel in absehbarer Zeit nicht behoben werden können.



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